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Georgius Berent muss eine außergewöhnliche Persönlichkeit gewesen sein, denn der Erzbischof von Gnesen verlieh ihm im Jahre 1632 urkundliche Privilegien, die am
03.04.1648 von Erzbischof Matthias Lubienski inform einer Synodalkonstitution (Körperschaft der kirchlichen Selbstverwaltung) noch erweitert wurden.